

Beratungs- und Förderzentrum Darmstadt Süd (rBFZ Darmstadt-Süd)
Die Herderschule (Sprachheilschule) und die Mühltalschule (Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) bilden gemeinsam das regionale Beratungs- und Förderzentrum Darmstadt-Süd (rBFZ Darmstadt-Süd). Wir sind Förderschullehrkräfte, die an den Grund- und weiterführenden Schulen im Süden von Darmstadt tätig sind.
Als regionales Beratungs- und Förderzentrum sind wir gemeinsam mit den allgemeinen Schulen für den inklusiven Unterricht (IU) sowie die inklusive Schulentwicklung im Süden von Darmstadt verantwortlich. In dieser Region betreuen wir aktuell 15 Schulen.















§ 51 Inklusive Beschulung in der allgemeinen Schule
(1) Inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung findet als Regelform in der allgemeinen Schule in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum und gegebenenfalls unter Beteiligung der Förderschule statt. Bei der Planung und Durchführung der inklusiven Beschulung wirken Förderschullehrkräfte und Lehrkräfte der allgemeinen Schulen entsprechend dem individuellen Förderplan nach § 49 Abs. 4 zusammen. Die Beratung für die inklusive Beschulung erfolgt durch das zuständige sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentrum und die Schulaufsichtsbehörde.
Gleichstellung ist nicht nur ein Ziel, sondern ein Prozess. Es erfordert kontinuierliche Anstrengungen und Engagement, um eine gerechtere und inklusivere Gesellschaft zu schaffen.
Melinda Gates
Zwei Arbeitsschwerpunkte umschreiben im Wesentlichen das Aufgabenfeld eines Beratungs- und Förderzentrums.
Zum einen soll durch vorbeugende Maßnahmen verhindert werden, dass bei Schülerinnen und Schüler ein sonderpädagogischer Förderbedarf entsteht. Die frühzeitige Förderung und Beratung soll bewirken, dass die Schülerin oder der Schüler den Anschluss an den Leistungsstand der Klasse hält und am allgemeinen Unterricht teilhaben kann. Die vorbeugenden Maßnahmen dienen aber auch dazu, die Lehrerinnen und Lehrer der allgemeinen Schule zu beraten und den Eltern und Erziehungsberechtigten Möglichkeiten der außerschulischen Förderung aufzuzeigen.
VORSCHULKIND
Beratung im Rahmen der Schulanmeldung
gesetzlicher Auftrag rBFZ
v
VORSCHULKIND
Beratung im Rahmen des Kennenlerntages
in Absprache mit den Schulen
v
führt gegebenenfalls zu
Beratungsantrag
v
SCHULKIND
Beratungsanfrage an rBFZ
Klärung des Auftrages sowie ggf. Arbeitsvereinbarung
Förderdiagnostik durch das rBFz
Beratungs- und Förderangebote des rBFZ
Entscheidung über den Anspruch auf sonderpädagogische Förderung
gegebenenfalls Antrag auf sonderpädagogische Förderung
Zum anderen soll durch die inklusive Beschulung Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Förderung in der allgemeinen Schule ermöglicht werden. Das bedeutet, dass Lehrerinnen und Lehrer des Beratungs- und Förderzentrums in der allgemeinen Schule Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf unterstützen, fördern und beraten. In Zusammenarbeit mit der Lehrkraft der allgemeinen Schule gestalten sie den Unterricht so, dass ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen seiner Möglichkeiten lernen kann. Dabei wird ein individueller Förderplan erstellt, der die Lernziele und Fördermaßnahmen des Kindes beschreibt.
Unser Ablauf
Hat Ihr Kind eine Behinderung oder Beeinträchtigung? Hat ihr Kind langandauernde Schwierigkeiten in der Schule und leidet darunter? Hat Sie die Lehrkraft Ihres Kindes diesbezüglich angesprochen? Suchen Sie Beratung für die Schullaufbahn Ihres behinderten oder beeinträchtigten Kindes?
Dann können Sie uns gerne kontaktieren!
Prävention / Vorbeugende Maßnahme
Schülerinnen und Schüler haben Probleme, dem Unterricht an der Schule zu folgen. Unser Beratungsangebot richtet sich an Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Eltern, wenn sich Fragestellungen zu den Themen Lernen und/oder Sprache und/oder Verhalten von Kindern ergeben. Es werden Rahmenbedingungen analysiert und gemeinsam Fördermaßnahmen gesucht und vereinbart. Dann können die Schülerinnen und Schüler durch sonderpädagogische Förderangebote unterstützt werden.
Ziel ist die Teilnahme am Unterrichtsangebot der Schule.
- Eltern und /oder Lehrkräfte stellen einen Antrag auf Unterstützung
- Eltern / Sorgeberechtigte unterschreiben die Einverständniserklärung zur Kooperation mit dem rBFZ
- Diagnostik und Beratung durch Lehrkräfte des rBFZ
- Erstellung eines individuellen Förderplanes
- Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahmen
Den erwähnten Antrag auf Unterstützung und die Einverständniserklärung finden Sie als Download
Gemeinsam Lernen – Inklusiver Unterricht
Feststellung des Anspruches auf sonderpädagogische Förderung
Schulen mit einer inklusiven Schulkultur sind bestrebt, auch Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und Beeinträchtigungen bestmöglich zu fördern, sie bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen und ihnen dadurch die aktive und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
An inklusiv arbeitenden Schulen werden Kinder und Jugendlichen mit festgestelltem Anspruch auf Förderung von Lehrkräften der allgemeinen Schule und von Förderschullehrkräften unterrichtet. Eltern und außerschulische Partner werden in die gemeinsame Förderplanung einbezogen. Lehrkräfte der Beratungs- und Förderzentren (BFZ) unterstützen durch sonderpädagogische Maßnahmen.
Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung werden in den unterschiedlichen Förderschwerpunkten durch individuelle und passgenaue Angebote von multiprofessionellen Akteuren in Zusammenarbeit mit den Eltern gefördert.
Die Lehrkräfte und die Schulleitungen stehen den Eltern als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Zur Qualitätssicherung kann eine Fachexpertise von außen hinzugezogen werden.